Anbieterwechsel nur schriftlich – Bitte seien Sie aufmerksam am Telefon!

Strom- und Gasverträge können am Telefon nicht mehr wirksam abgeschlossen werden.

In der aktuellen Zeit der sich mehrenden Insolvenzen der Energiehändler ist das genaue Hinschauen besonders wichtig.

Strom- und Gasverträge können am Telefon nicht mehr wirksam abgeschlossen werden. Erhalten Verbraucher von Energielieferanten im Rahmen einer Telefonwerbung einen Anruf, können sie über die Vertragskonditionen sprechen. Ein Vertrag kommt aber nicht zustande. Dieser muss in Textform abgeschlossen werden, zum Beispiel als E-Mail, Brief oder Fax. Auch die Kündigung des laufenden Vertrages bedarf der Textform.

In der Vergangenheit hatten dubiose Anbieter immer wieder versucht, Kunden am Telefon zum Wechsel des Energieanbieters zu überreden. Die Anrufer erfragten persönliche Daten. Bekamen sie auf diese Weise zum Beispiel Name, Anschrift und Stromzählernummer, konnten sie einen Wechsel zu einem anderen Stromanbieter in die Wege leiten.

Bitte seien Sie also aufmerksam am Telefon.