STROM - Preisbestandteile
Ihr Strompreis setzt sich aus 3 Bestandteilen zusammen:
- Umlagen, Abgaben und Steuern
- Netzentgelte
- Strombeschaffung, Vertrieb und Service
Die Staatlichen Umlagen, Abgaben und Steuern machen rund 11% aus. (Angaben anhand der Grundversorgung Strom, Preisstand 01.01.2024)
Weitere 35 % des Preises besteht aus den so genannten Netzentgelten. Diese werden von den örtlichen Netzbetreibern u.a. für Erneuerung und Instandhaltung des Netzes sowie Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung erhoben. Sie sind für alle Stromanbieter in einem Netzgebiet gleich und unterliegen einer gesetzlichen Regulierung.
Der restliche Anteil (54 %) verteilt sich auf die Strombeschaffung, den Vertrieb und den Service der Stadtwerke Staßfurt GmbH
Erklärung der Umlagen, Abgaben & Steuern:
Stromsteuer:
Eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
Konzessionsabgabe (KA):
Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach dem jeweils zwischen dem Netzbetreiber und der betreffenden Gemeinde bzw. dem betreffenden Landkreis nach Maßgabe von § 2 KAV vereinbarten Konzessionsabgabensatz.
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G-Umlage):
Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNetzentgeltverordnung (§19-Umlage):
Finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von netzentgelten. Die aus der StromNetzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Umlage nach § 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Umlage):
Sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab; die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Umsatzsteuer:
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die das Entgelt für Lieferungen und sonstige Leistungen von Unternehmen prozentual besteuert. Der Umsatzsteuersatz bleibt unverändert bei 19%.