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Faire Verbraucherverträge

Sollten Ihnen der Ausgleich der Forderung derzeit nicht möglich sein, haben Sie gem. der EnWG-Novelle 2021 und Strom/GasGVV-Novelle 2021 folgende Möglichkeiten um eine Zählersperrung abzuwenden.
 

Abwendungserklärung

Bitte beachten Sie, dass die Abwendungserklärung nur gültig ist, wenn diese vollständig ausgefüllt, vor einer Sperrung bei uns eingeht. Die Abwendungserklärung enthält eine kostenfreie Stundung bis zu 14 Tagen. Bei der enthaltenen Teilzahlung ist eine wöchentliche oder monatliche Teilzahlung möglich. Der vollständige Betrag muss hier spätestens innerhalb der nächsten 6 Monate beglichen werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie vorher die offenen Posten unter der Hotline 03925 960-268 erfragen.
Eine Abwendungserklärung kann nicht mehrfach in Anspruch genommen werden.

24h Notfallnummer:


Bei Störungsmeldungen sind wir für Sie erreichbar unter:

03925 960-0

Kontakt


Stadtwerke Staßfurt GmbH

Athenslebener Weg 15

39418 Staßfurt

Telefon: 03925 960-0

Fax: 03925 960 292

E-Mail: info@sw-stassfurt.de

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Sie wählen einfach den zu Ihnen passenden Tarif aus und wir kümmern uns um alles Weitere, wie u. a. um die Kündigung bei Ihrem aktuellen Stromanbieter.