Grund- und Ersatzversorgung Strom
Der Tarif Grund- und Ersatzversorgung garantiert Ihnen im Stromnetzgebiet der Stadtwerke Staßfurt die gesetzlich festgelegte Belieferung mit Strom. Hiermit bleiben Sie aufgrund der flexiblen Laufzeit immer anpassungsfähig in der Wahl Ihres Stromtarifes. Sollten Sie an einem Tarifwechsel zu einem günstigeren Strompreis Interesse haben, lassen Sie sich von unserem Kundenservice dazu beraten. Unser Serviceteam schlägt Ihnen ein auf Ihren jährlichen Stromverbrauch zugeschnittenes Stromprodukt vor.
Preisstand ab 01.01.2021
Preisstand: 01.01.2021 | Arbeitspreis (Cent/kWh) | Grundpreis (Euro/Jahr) | ||
Grund- und Ersatzversorgung | netto | brutto | netto | brutto |
Haushaltskunden und Letztverbraucher gemäß § 36 u. § 38 EnWG | 28,14 | 33,49 | 72,59 | 86,38 |
Kosten Messstellenbetrieb** zzgl. zum Grundpreis |
| 13,00 16,81 19,33 25,21 33,61 50,42 84,03 109,24 142,86 168,07 | 15,47 20,00 23,00 30,00 40,00 60,00 100,00 130,00 170,00 200,00 |
Netzbetreiber: Stadtwerke Staßfurt GmbH
Die einzelnen Preisbestandteile entnehmen Sie bitte dem Preisblatt.
**Die Höhe der Entgelte des Messstellenbetriebs ist abhängig von der eingesetzten Zählertechnologie und diese gelten nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichteinbaufälle. Bei freiwilligen Einbauten im Auftrag des Kunden gilt die Preisobergrenze nicht. Dazu kann ein angemessenes Entgelt vereinbart werden.
Hinweis: Wenn Sie für den Messstellenbetrieb ein anderes Unternehmen beauftragt haben, bekommen Sie von diesem direkt eine Rechnung. In diesem Fall erfolgt keine Abrechnung des Messentgelts über Ihren Stromvertrag.
Der Strompreis setzt sich aus einem Grund- und Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung.
In den Bruttopreisen sind das Entgelt für die Energielieferung, die Netzentgelte des jeweiligen Netzbetreibers, das Entgelt für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, die Konzessionsabgabe, die Stromsteuer, die Umlagen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, die Umlage nach § 19 StromNEV, die Offshore-Haftungsumlage sowie die Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV und die Umsatzsteuer enthalten.
Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (www.netztransparenz.de).