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Änderungen der ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Staßfurt GmbH zum 01.04.2012

Baustromanschluss

Bevor die ersten Baumaschinen ihre Arbeit aufnehmen können, muss in der Regel für die Bereitstellung von elektrischer Energie gesorgt werden. Dazu ist die Errichtung eines zeitweiligen Anschlusses, eines Baustromanschlusses, notwendig.

Dafür veranlasst der Bauherr über einen Elektroinstallateur eine Anmeldung bei der Stadtwerke Staßfurt GmbH. Diese sollte möglichst zwei Wochen vor dem Termin der gewünschten Stromlieferung vorliegen.

Der Baustromanschluss bleibt solange bestehen, bis das Gebäude bezugsfertig ist, das heißt, dass die Installationsanlage des Gebäudes ordnungsgemäß in Betrieb genommen werden kann.

Tariflich wird die bezogene elektrische Arbeit nach Allgemeinbedarf der Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden abgerechnet.