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Aktuelles

Änderungen der ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Staßfurt GmbH zum 01.04.2012

Preisanpassung zum 01.04.2012

Achtung! Stadtwerke Staßfurt warnen erneut vor Drückerkolonnen

Service

Hier finden Sie neben nützlichen Informationen zu Fragen bei An-, Abmeldung und Umzugsmeldung auch die hierzu notwendigen Formulare, um dies ganz bequem per E-Mail von zuhause zu erledigen. 

Ablesung und Abrechnung der Zähler

Die Zähler werden jeweils zum Jahresende abgelesen und abgerechnet. Weicht das Abrechnungsjahr z. B. durch Preisänderungen oder Wohnungswechsel vom Kalenderjahr ab, so werden der feste Anteil des Grundpreises und der verbrauchsabhängige Anteil mit dem Arbeitspreis zeitanteilig in Rechnung gestellt. Bis zur Jahresabrechnung sind gleiche Abschlagsbeträge zu den auf der Vertragsbestätigung bzw. Rechnung angegebenen Terminen, ohne jede weitere Aufforderung, zu zahlen. Zahlkarten werden zu den Abschlägen nicht verschickt.
Besonders möchten wir auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens hinweisen. Sie sparen Wege, Mühe und Zeit und versäumen darüber hinaus keine Zahlungstermine, wenn Sie uns ermächtigen, die fälligen Beträge von Ihrem Girokonto einzuziehen.

Anmeldung und Abmeldung sowie Ummeldung des Vertragsverhältnisses

Teilen Sie uns bitte Ihren Wohnungswechsel bzw. Ihre Geschäftsaufgabe zum Zeitpunkt der erstmaligen bzw. letztmaligen Nutzung des Stromes schriftlich mit.

Bei unterlassener Kündigung des Vertragsverhältnisses haften Sie weiterhin für die volle Bezahlung unserer Verbrauchsabrechnung und die Erfüllung sämtlicher sonstiger Verpflichtungen für Ihre bisherige Verbrauchsstelle bis zur ordnungsgemäßen Kündigung. Beziehen Sie eine neue Wohnung und der Zähler ist durch unser Unternehmen gesperrt, bitten wir um ein kurze telefonische Mitteilung bis 15.00 Uhr und der Zähler wird am gleichen Werktag geöffnet.